Ratgeber · Kindergeld

Kindergeld: Welche Voraussetzungen gelten?

Ob Kindergeld gezahlt wird, hängt von deiner Situation und der deines Kindes ab. Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick – die verbindliche Prüfung im Einzelfall macht die Familienkasse.

Wer grundsätzlich Anspruch hat

Anspruch besteht grundsätzlich, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast (oder hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist).

Für Auslands- und EU-/EWR-Fälle gelten Sonderregeln. Wer neu aus dem Ausland zuzieht, hat für die ersten Monate unter Umständen noch keinen Anspruch. Kläre solche Fälle mit der Familienkasse.

Kinder unter 18 Jahren

Ein Kind wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt – ohne weitere Bedingungen.

Volljährige Kinder (ab 18)

Ab 18 wird ein Kind nur unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt, in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:

  • Es wird für einen Beruf ausgebildet (Schule, Ausbildung oder Studium).
  • Es befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten (zum Beispiel zwischen zwei Ausbildungsabschnitten).
  • Es kann eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen.
  • Es leistet einen anerkannten Freiwilligendienst (zum Beispiel FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst).

Zusätzlich gilt: Ein Kind zwischen 18 und 21 kann berücksichtigt werden, wenn es keine Beschäftigung hat und bei einer Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist.

Nach der ersten Ausbildung

Hat das Kind bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, wird es nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich sind unter anderem eine Tätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.

Kinder mit Behinderung

Ein Kind, das wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, kann ohne Altersgrenze berücksichtigt werden – vorausgesetzt, die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten.

Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, entscheidet die Familienkasse. AntragsHero trifft keine Anspruchsentscheidung.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Bis 18 immer; danach – zum Beispiel während einer Ausbildung – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bei einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, kann es ohne Altersgrenze weitergezahlt werden.

Zählt ein Nebenjob während des Studiums?

Vor Abschluss der ersten Ausbildung spielt eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich keine Rolle. Nach der ersten Ausbildung ist unter anderem eine Tätigkeit bis 20 Wochenstunden oder ein Minijob unschädlich.

Offizielle Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-08-17. AntragsHero ist ein privater Service und keine Behörde.

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